Neues vom Kulturtourismusrecht
Kultur – Tourismus – Recht: Was gibt es für mich als Veranstalter zu beachten? Was gibt es Neues?
Das Büro für Freizeitrecht, Kompetenzstelle für alle Fragen rund um das Freizeitrecht, hat einen Kulturtourismusrecht-Newsletter veröffentlicht, mit vielen nützlichen Informationen - auch für Museen und ähnliche Kultureinrichtungen.
Download Kulturtourismusrecht-Newsletter 12/2015
2015-12 Kulturtourismusrecht-Newsletter
Inhalte:
- Basisinformation Besichtigungsrecht: Sicherungspflichten für eine historische Brunnenanlage (hier: Stift Melk)
- OGH zu Verletzungen von Besuchern
- LVwG Tirol: Besichtigung einer Sehenswürdigkeit ist keine Veranstaltung
- Kolumne zu Rechtsproblemen bei Krampusläufen
- Kulturerbe-Siegel für Wiener Hofburg
- Kommentar zum Denkmalschutzgesetz in zweiter Auflage erschienen
Information, Kontakt & Bestellung des Newsletters
Dr. Wolfgang Stock
Büro für Freizeitrecht
Am Sonnenhang 35
8072 Fernitz-Mellach
T: +43 (0)3135 80947 oder +43 (0)316 82568874
E: wolfgang.stock@gmx.at
www.freizeitrecht.at